Wochenbettbetreuung

Die Leistungen der Fachperson im Spital, Geburtshaus und im Wochenbett (seit 1.3.2014 bis 56. Tage nach der Geburt) werden üblicherweise von den Krankenkassen bezahlt. Die meisten Wöchnerinnen verbringen die ersten 4-5 Tage in einer Klink oder im Geburtshaus, nach ihrer Entlassung hätten Sie jeweils bis zum 56ten Tag nach der Geburt eine Wochenbettbetreuung zugut. In gewissen Kantonen wird ein Bereitschaftsgeld oder Restfinanzierung verlangt, dies variert je nach Fachperson und Kanton. Bsp. im Kanton Aargau ist es bei einer Hebamme 120CHF total, bei einer Pflegefachfrau (Schwerpkt. Wochenbettbetreuung) pro Besuch 15.35CHF. Unterm Strich kommt es auf dasselbe an, welche Fachperson Sie wählen.

Es gibt auch Gemeinden, die vergüten das Geld (Bereitschaftsgeld/Restfinanzierung) zurück. Die Wochenbettbetreuung wird weiterhin durch die Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt und neu 8 Wochen nach der Geburt (56.Tag) ohne Selbstbehalt vergütet.

Wann empfiehlt sich eine Betreuung im Wochenbett zu Hause?

Auf unserer Webseite old.wochenbettbetreuung.ch können Sie kostenlos geeignete Fachpersonen für die Betreuung im Wochenbett zu Hause finden (hier geht’s direkt zum Suchformular). Ob, in welche Fällen und für welche Fachpersonen Ihre Krankenkasse die Betreuungkosten im Wochenbett vollumfänglich übernimmt, klären Sie bitte direkt und frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse.

Bei Kindsverlust hat man nach der 23. Schwangerschaftswoche auch eine vollbezahlte Wochenbettbetreuung zu gut. Laut Gesetz gilt die Geburt nach der 23SSW (auch Totgeburt) als Niederkunft.
Gerade in dieser schwierigen Zeit ist es wichtig begleitet zu werden, Wochenbettbetreuung.ch bietet auch Fachpersonen bei Kindsverlust.