Kinderarzt
Für regelmässige Vorsorgeuntersuchungen des Kindes, für Krankheitsfälle und für alle damit verbundenen Fragen ist die Kinderärtzin/Kinderarzt zuständig. Falls es an Ihrem Wohnort keine kinderärztliche Betreuung gibt, wenden Sie sich an Ihre Hausärztin/Hausarzt. Die erste Kontrolle sollte nach vier Wochen, respektive spätestens nach einem Monat nach der Geburt stattfinden.
Jede ärztliche Konsultaion und jeder Spitalbesuch ist kostenpflichtig und wird über die obligatorische Krankenversicherung abgerechnet. Daher muss Ihr Baby spätestens drei Monate nach der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet sein.
1. Kinderarztkontrolle
Melden Sie sich nach dem Spitalaustritt beim Kinder- oder Hausarzt um einen ersten Termin für Ihr Kind in der vierten Woche nach der Geburt zu vereinbaren.